Test & Diagnose

Mit einem pädagogischen Testverfahren kann auf eine rasche und effiziente Weise festgestellt werden, ob eine Legasthenie/Lese-Rechtschreibschwäche oder eine Dyskalkulie/Rechenschwäche vorliegt. Auf Basis des Testergebnisses wird eine spezielle, auf das Kind abgestimmte und seinen Bedürfnissen entsprechende Förderung entwickelt.

Hilfe bei Lese-Rechtschreibschwäche und Rechenschwäche im Bezirk Mödling

Eine eventuell vorliegende Legasthenie/Lese-Rechtschreibschwäche oder Dyskalkulie/Rechenschwäche kann durch einen Test festgestellt werden.

Was wird überprüft?

Getestet werden die Aufmerksamkeit und die Basis­sinneswahrnehmungsleistungen, die für ein erfolg­reiches Schreiben-, Lesen- und Rechnenlernen not­wendig sind. Außerdem werden die Bereiche fest­gestellt, die den Betroffenen besondere Schwierig­keiten beim Schreiben, Lesen oder Rechnen berei­ten.

Aufmerksamkeit: Wie aufmerksam ist das Kind, wenn es schreibt, liest oder rechnet?

Überprüfung der Sinneswahrnehmungen: Wie steht es um die altersgemäßen funktionellen Leistungen, die Sinneswahrnehmungen oder Teilleistungen des Kindes (Optik, Akustik und Raumwahrnehmung)?

Überprüfung der Symptome: Wie äußert sich die Symptomatik beim Kind? 

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.